Es gelten die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für Mühlenprodukte vom 01. Dezember 1952 in der Fassung vom 01. März 1984.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Hamm/Westfalen.
Gerichtsstand: Hamm